Neumarkt i.d.OPf./Luxemburg, 24. November 2017 – Es ist ein Urteil gegen den Verbraucherschutz, das gestern vor dem der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet worden ist: Die Klage von Bionorica, dem Hersteller pflanzlicher Arzneimittel aus dem oberpfälzischen Neumarkt (Bayern), gegen die Europäische Kommission wegen Untätigkeit wurde zwar formell als unzulässig abgewiesen, eine Untätigkeit der EU-Kommission aber festgestellt. Es ging um eine Verordnung aus dem Jahr 2006, die festlegt, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln nur noch gestattet sind, wenn sie wissenschaftlich bewertet und von der EU-Kommission zugelassen sind. Die Umsetzung dieser Verordnung wurde 2010 von der Kommission ausgesetzt. Dagegen klagte Bionorica. Derzeit befinden sich in Europa mehr als 2.000 ungeprüfte Health Claims (Gesundheitsbezogene Werbeaussagen) im Umlauf.
Der EuGH in Luxemburg sah für Bionorica kein Rechtsschutzinteresse an der Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission, weil das Unternehmen keine Lebensmittel, sondern pflanzliche Arzneimittel herstellt.
„Das ist ein Schlag für die Verbraucher! Sie wurden und werden in unseren Augen getäuscht. Viele meinen ja, dass sie ein geprüftes Arzneimittel kaufen, weil sie falschen Werbeversprechen glauben“, erklärt Prof. Dr. Michael A. Popp, Vorstandsvorsitzender und Inhaber der Bionorica SE. „Wir hatten dafür gekämpft, dass gesundheitsbezogene Angaben und Wirkversprechen der Nahrungsergänzungsmittel – wie vom europäischen Gesetzgeber auch in einer Verordnung von 2006 verpflichtend vorgeschrieben – wissenschaftlich bewertet werden müssen, bevor sie werblich verwendet werden dürfen“. Das heutige Urteil sei daher eine Niederlage für die Verbraucher, denn es beendet nicht die im Hinblick auf gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Pflanzenstoffe über zehn Jahre andauernde Untätigkeit der EU-Kommission. „Gegen diese Untätigkeit hatten wir 2014 geklagt. Denn wir sind der Auffassung, dass europarechtlich vorgegebene Verfahren, gerade wenn sie dem Verbraucherschutz dienen, nicht einfach ausgesetzt werden dürfen“, so Popp weiter.